Einblicke

Netzentgelte für Industriekunden — Der definitive Guide

Christian Rosan·23. April 2026

TEIL 1 — HEUTE

Der Leistungspreis: Eine Viertelstunde bestimmt die Jahresrechnung

Industrieunternehmen zahlen mehr Netzentgelte als nötig. Fast immer. Nicht weil die Tarife falsch sind — sondern weil das Lastprofil nicht optimiert ist.

Wie der Leistungspreis funktioniert

RLM-Kunden werden nach zwei Komponenten abgerechnet: dem Arbeitspreis (€/kWh) für die verbrauchte Energie — und dem Leistungspreis (€/kW), der auf dem höchsten gemessenen Leistungswert des Jahres basiert (Jahreshöchstleistung, in der Praxis als 15-Min-Mittelwert bei Lastgangzählung ermittelt, StromNEV §17).

  • Der entscheidende Punkt: Ein einziger 15-Minuten-Messwert — die Jahreshöchstlast — bestimmt den Leistungspreis für das gesamte Abrechnungsjahr. Je nach Netzbetreiber und Abnahmespannung macht er 30–50 % der Netzentgeltekosten aus.

Wann entstehen Lastspitzen?

  • Gleichzeitiger Anlauf mehrerer energieintensiver Aggregate
  • Kalte Wintermorgen — Heizung, Beleuchtung und Produktion starten gleichzeitig
  • Wiederanlauf nach Betriebspause, Schichtwechsel oder Feiertagen
  • Fehlende Steuerung: kein Lastmanagement, keine Priorisierung

Rechenbeispiel — Industriekunde 10 GWh/Jahr

PositionWert
Jahreshöchstlast (IST)1.500 kW
Leistungspreis Netzbetreiber (Mittelspannung)ca. 60 €/kW/Jahr
Leistungspreiskosten gesamt90.000 €/Jahr
Reduktion um 10% (-150 kW)Einsparung: 9.000€
Reduktion um 20% (-300 kW)Einsparung: 18.000€

Bei Hochspannungsanschlüssen und Jahresverbräuchen über 20 GWh sind die absoluten Einsparungen deutlich größer.

TEIL 2 — REGULATORISCHER RAHMEN

§14a EnWG — was gilt für wen?

§14a EnWG ist seit Januar 2024 neu geregelt und schafft die regulatorische Grundlage für zeitvariable Netzentgelte. Für RLM-Kunden gilt jedoch ein anderer, bereits aktiver Mechanismus.

Die drei §14a-Module im Überblick

Modul 1 — Pauschaler Rabatt

Reduziertes Netzentgelt ohne aktive Steuerung. Für Haushaltskunden mit steuerbaren Anlagen (EV, Wärmepumpe).

Modul 2 — Steuerung auf 4,2 kW

Netzbetreiber darf im Engpassfall auf max. 4,2 kW drosseln. Kompensation durch Rabatt. Ebenfalls primär SLP-Bereich.

Modul 3 — Zeitvariable Netzentgelte

Tarife, die nach Tageszeit und Netzauslastung variieren. Aktuell primär für SLP-Kunden. Für RLM-Kunden: derzeit nicht direkt anwendbar (BNetzA BK6-Festlegung).

RLM-Kunden: Der Leistungspreis ist ihr §14a

Industrieunternehmen mit RLM-Zähler haben bereits heute ein zeitvariables Kostensignal — den Leistungspreis. Die Botschaft ist dieselbe wie bei §14a Modul 3:

  • Wann Strom verbraucht wird, ist genauso entscheidend wie wie viel. Eine einzige ungünstige Viertelstunde im Jahr kann einen erheblichen Teil der jährlichen Netzentgeltekosten verursachen.

Wer gewinnt — wer verliert?

✅ Gut aufgestellt

  • 15-Minuten-Datentransparenz
  • Aktives Lastspitzenmanagement
  • Flexible Produktionsprozesse
  • EMS / Lastüberwachung in Echtzeit
  • Integrierte Beschaffungsstrategie

❌ Exponiert

  • Keine Echtzeit-Lastüberwachung
  • Starre Produktionsfahrpläne
  • Netzentgelte als unbekannte Größe
  • Reine Festpreisverträge

TEIL 3 — AUSBLICK 2028+

AgNes: Die Reform, die alles verändert

Das BNetzA-Verfahren AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) wird die gesamte Netzentgeltstruktur ab 2028/29 grundlegend reformieren — mit direkten Konsequenzen für Industriekunden.

Was AgNes bedeutet

AgNes (BNetzA-Verfahren GBK-25-01-1#3) ist das umfassendste Reformprojekt der deutschen Netzentgeltsystematik seit Jahrzehnten. Es umfasst u.a.:

  • Neue Sondernetzentgelte für Industriekunden — explizit für RLM-Abnehmer
  • Einführung zeitvariabler Preissignale (ZVP) auch für Großabnehmer
  • Neuregelung der Kostenwälzung (Konsultation läuft bis April 2026)
  • Beteiligung von Einspeisern und Speichern an den Netzkosten
  • Pilotprojekte mit ausgewählten Industrieunternehmen laufen bereits

Was sind zeitvariable Preissignale (ZVP)?

Zeitvariable Preissignale sind Netzentgelttarife, deren Höhe sich je nach Tageszeit, Wochentag oder aktueller Netzauslastung ändert — anstatt eines fixen €/kW- oder €/kWh-Preises gilt ein Preisband, das in netzkritischen Zeiten höher und in netzentlastenden Zeiten niedriger ist. Das schafft einen wirtschaftlichen Anreiz, Verbrauch in günstige Zeitfenster zu verlagern.

  • Beispiel: Hochlasttarif werktags 7–20 Uhr: 80 €/kW | Schwachlasttarif 20–7 Uhr + Wochenende: 30 €/kW. Wer energieintensive Prozesse verlagert, zahlt deutlich weniger — ohne den Gesamtverbrauch zu senken.
  • Für RLM-Kunden entscheidend: AgNes schafft den regulatorischen Rahmen für das, was §14a Modul 3 für Haushaltskunden ist — aber auf industriellem Maßstab. Zeitvariable Preissignale, Flexibilitätsanreize und neue Tarifstrukturen kommen für Großabnehmer.

Zeitplan AgNes

2025 — Festlegungsverfahren gestartet

BNetzA eröffnet GBK-25-01-1#3, Konsultationen zu Speicher- und Einspeiseentgelten

2026 — Pilotprojekte & Konsultationen

Zeitvariable Preissignale (ZVP) werden mit ausgewählten Industrieunternehmen erprobt. Kostenwälzungs-Konsultation bis April 2026.

2027 — Festlegung erwartet

BNetzA verabschiedet neue Netzentgeltsystematik auf Basis der Piloterkenntnisse

2028/29 — Inkrafttreten der Reform

Neue Sondernetzentgelte für Industriekunden aktiv — zeitvariable Signale für RLM-Kunden gelten

TEIL 4 — HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN

Was Sie jetzt tun sollten

Die Unternehmen, die heute Lastflexibilität aufbauen, sind für die AgNes-Sondertarife ab 2028 strukturell besser positioniert — und sparen schon jetzt durch Leistungspreisoptimierung.

1. Lastprofil analysieren

15-Minuten-Daten der letzten 12 Monate auswerten. Wann war die Jahreshöchstlast? Was hat sie verursacht? Wie oft wird der Spitzenwert annähernd erreicht?

2. Leistungspreiskosten quantifizieren

Aktuellen Leistungspreis des Netzbetreibers ermitteln. Berechnen, was eine Reduktion der Jahreshöchstlast um 10–20 % in Euro bedeutet.

3. Flexibilitätspotenzial identifizieren

Welche Prozesse sind zeitlich verschiebbar? Welche Aggregate lassen sich vorübergehend abregeln — ohne Produktionsauswirkung?

4. Echtzeit-Monitoring aufbauen

Sichtbarkeit auf die aktuelle Leistung in Echtzeit. Schwellenwert-Alarme konfigurieren, bevor die Jahreshöchstlast erreicht wird.

5. Beschaffungsstrategie integrieren

Leistungspreisoptimierung und Energiebeschaffung zusammendenken. Spotpreis-günstige und netzentgelt-günstige Stunden überlappen oft. AgNes-ready sein bedeutet: heute schon integriert denken.


Wie exponiert ist Ihr Lastprofil?

Meteoric analysiert Ihren Jahreshöchstwert, quantifiziert das Einsparpotenzial und bereitet Sie auf die AgNes-Reform vor — konkret und in Euro.

miguel.conty@zeusenergy.co · meteoric.energy

QUELLEN & FACT-CHECK

Quellenverzeichnis

Alle Aussagen dieses Guides sind auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen und aktueller BNetzA-Verfahrensdokumente überprüft (Stand: März 2026).

Regulatorische Quellen

§14a EnWG — Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), §14a, Fassung ab 01.01.2024

BNetzA-Festlegung BK6-22-300 (Beschlusskammer 6, 27.11.2023)

https://www.bundesnetzagentur.de → BK6 → §14a EnWG

AgNes — Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom

BNetzA-Festlegungsverfahren GBK-25-01-1#3, gestartet 2025

Inkl. Pilotprojekte für Industrienetzentgelte (ZVP) und Konsultation Kostenwälzung (Eingang bis 17.04.2026)

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/GBK/Ebene1_Rahmen/AgNes/start.html

StromNEV — Stromnetzentgeltverordnung

§17 StromNEV: Regelung des Leistungspreises für RLM-Kunden; Bemessungsgrundlage = höchste gemessene Viertelstundenleistung im Abrechnungsjahr

https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/

ARegV — Anreizregulierungsverordnung:
Grundlage der Erlösobergrenzen für Netzbetreiber; reguliert Effizienzanreize im Netzbetrieb
https://www.gesetze-im-internet.de/aregv/

Hinweise zur Korrektheit

  • Leistungspreishöhe (Beispielwert 60 €/kW): Der im Guide verwendete Wert ist ein repräsentativer Richtwert für Mittelspannungskunden. Tatsächliche Leistungspreise variieren je Netzbetreiber stark (ca. 30–100 €/kW/Jahr). Der eigene VNB-Tarif ist maßgeblich.

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