Grundlast ist das Fundament jeder industriellen Strombeschaffung. Die Menge, die ein Betrieb unabhängig von Tageszeit, Saison oder Produktionsschwankungen konstant abnimmt, lässt sich am besten absichern, zu den günstigsten Konditionen, weit im Voraus. Wer seine Grundlast nicht aktiv beschafft, zahlt Spotpreise für planbare Mengen.
Grundlast bezeichnet den kontinuierlichen, gleichförmigen Stromverbrauch einer Anlage: die Menge, die rund um die Uhr und über das gesamte Jahr stabil abgenommen wird.
Jahresentlastungsantrag - Frist und Prozess
Test
| Schritt | Frist | Details |
|---|---|---|
| Jahresverbrauchsdaten sammeln | Januar/Februar des Folgejahres | Stromrechnungen, Zählerdaten |
| Antrag beim Hauptzollamt stellen | 31. Dezember des Folgejahres (Ausschlussfrist!) | Formular EnBW / HZA-Formular |
Wichtig: Die Frist des 31. Dezember ist eine Ausschlussfrist - versäumte Anträge werden nicht nachträglich erstattet.
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